Schlepplaterne

Schlepplaterne
Schlepplaterne,
 
das bei Dunkelheit über dem Dampferlicht (Lichterführung) von einem im Einsatz befindlichen Schlepper zu fahrende Topplicht; jedes geschleppte Fahrzeug führt ein weißes Rundumlicht (bei größerer Länge als 110 m zwei Rundumlichter).

Universal-Lexikon. 2012.

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